Kaiser Karl Gebetsliga

       für den Völkerfrieden

Giftgas für den Kriegsgegner?

Der Ersteinsatz von tödlichem Giftgas während des 1. Weltkriegs stellte einen Bruch des kriegsrechtlichen Verbots besonders grausamer Waffen dar - obwohl Giftgas erst in der Genfer Konvention von 1926 ausdrücklich erwähnt wird - und ist auf jeden Fall moralisch verwerflich.

 

Erzherzog Karl verhinderte an der Südostfront persönlich den Einsatz von Kampfgas. Kaiser Franz Joseph hatte nach deutscher Demonstration diese Waffe für Österreich nur im Verteidigungsfall erlaubt. Karl erwähnt dieses Verbot in seinen persönlichen Aufzeichnungen. In der 5. Isonzoschlacht setzten italienische Truppen Reizgas ein. Kaiser Franz Joseph gestattete daraufhin einen Giftgas-Blase-Angriff - worin wohl ein Völkerrechtsbruch zu sehen ist.

 

Als Kaiser Karl Macht und Verantwortung übernahm, war der Einsatz von Kampfgas bereits auf allen Seiten üblich und stellte somit keinen Bruch des Völkerrechts mehr dar.

 

In der 12. Isonzoschlacht kam am 17. Oktober 1917 von Seiten der verbündeten deutsch-österreichischen Truppen Kampfgas mit furchtbarer Wirkung zur Anwendung. Wenn diese auch von deutschen Truppen vorgenommen wurde, so doch mit österreichi-schem Einverständnis.

 

Nach der verlorenen Piave-Schlacht im Juni 1918 wurde Kaiser Karl die Wirkungslosigkeit des Gasangriffs vorgeworfen; es handelte sich um die einzige österreichische Gaswerferattacke. Die Propaganda sprach von "Zita-Gas" Der Kaiser habe unter Einfluss seiner "italienischen" Frau nur Tränengas gegen die Italiener einsetzen lassen. Gegen diese Anschuldigungen wehrte sich der Kaiser und stellte dar, dass er Sorge für eine den militärischen Erfordernissen entsprechende Ausstattung seiner Truppen getragen hatte, wie es seine Pflicht war.